Beitragsordnung

des Vereins “ Schwarz-Weiß Oberhausen 51/96 e.V.“, nachfolgend Verein genannt.

§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung des Vereins. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§2 Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

§3 Beschlussfassung und Bekanntgabe
  1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 31.01.2020 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
  2. Die Beitragsordnung wird durch Aushang bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
  3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit auch für diese verbindlich.
§4 Regelungen
  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und werden nach einer Änderung mit Beginn des nächsten Halbjahres gültig. Sie gelten dann für die Zukunft bis zum Ende des Geschäftsjahres. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
  2. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.
  3. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
  4. Es gilt der jeweils zu Beginn des Halbjahres gültige Beitragssatz.
  5. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei gestellt.
  6. Der Mitgliedsbeitrag ist für ein Kalenderhalbjahr im Voraus zu entrichten.
    Bei Zahlung des Jahresbeitrags in einer Summe bis zum letzten Bankarbeitstag im Januar wird ein Rabatt von 1/12 gewährt.
  7. Bei vorzeitigem Ende der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Beiträge.
  8. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Prüfung der vorgelegten Nachweise. Der Halb-Jahresbeitrag wird ohne weitere Rechnung und Zahlungsaufforderung zum 1. Bankarbeitstag im Januar bzw. Juli fällig.
  9. Der Halb-Jahresbeitrag muss spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag im Januar bzw. dem letzten Bankarbeitstag im Juli auf das Konto von Schwarz-Weiß Oberhausen 51/96 e.V. überwiesen worden sein. Dabei gilt das Datum des Eingangs auf dem Vereinskonto.
  10. Bei Vereinseintritt ist nach §7 Punkt 5 der Satzung der Beitrag für sechs Monate im Voraus zu entrichten, danach zunächst der anteilige Beitrag bis zum Ende des nachfolgenden Halbjahres.
  11. Der Wechsel von einer Beitragsgruppe zur nächsten wird automatisch vollzogen. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Kind/Jugendlicher mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Mitglied im Verein wurden, werden automatisch als volljährig aktive Mitglieder übernommen, wenn kein schriftlicher Änderungsantrag vorliegt.
  12. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum 30.06. und 31.12. eines Jahres mit einer Frist von 4 Wochen möglich. Die Kündigung erfolgt in Textform gegenüber dem 1.Vorsitzenden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Halbjahr. Der Tod beendet die Mitgliedschaft umgehend.
  13. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen.

    Die Bankverbindung lautet:
    Schwarz-Weiß Oberhausen 51/96 e.V.
    IBAN: DE36 4306 0967 4047 6249 00
    BIC: GENODEM1GLS (GLS Gemeinschaftsbank Bochum)

 

Anlage A

Grundbeiträge halbjährlich in €

  • Kinder bis 14 Jahre                24,00 €
  • Jugendliche bis 18 Jahre        33,00 €
  • Ermäßigter Beitrag                 33,00 €
    Den ermäßigten Beitrag können in Anspruch nehmen: Schüler, Studenten, Rentner, Bezieher von Sozial-/Transferleistungen
  • Erwachsene                           48,00 €

Verzugsbeitrag 2,00 € (je angefangener Monat)

 

Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 31.01.2020 beschlossen.

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